paragraph neu?^^
hallo,
"für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."
ist dieser paragraph neu? habe das so in erinnerung, dass 100 km/h aufgehoben ist auf straßen mit mind. 2 fahrstreifen für jede richtung und baulich getrenntem gegenverkehr (egal ob das dann eine autobahn/kraftfahrstraße ist oder nicht). ist das nicht mehr so?
lg luki